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Terminplan für die besondere Leistungsfeststellung im Schuljahr 2012/2013

(aus:RdErl. des MK vom 2. 4. 2012 – 24-83213)

Die Schule entscheidet unter Einhaltung der Vorgaben in Nummer 3 des Bezugs-RdErl. über den organisatorischen Ablauf der besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierten Hauptschulabschlusses. Dabei ist der folgende Terminplan zugrunde zu legen:

Termin

Ereignis

Hinweis

Die Beratung der potenziellen Teilnehmerin­nen und Teilnehmer durch die Schule kann nur auf der Grundlage prognostizierter Jah­resnoten erfolgen.

bis

21.05.2013

Abgabe der Anträge auf Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung mit Angabe des voraussichtlichen mündlichen Wahlfaches durch die Per-sonensorgeberechtigten

Die Schule erhält die notwendigen Planungs­informationen hinsichtlich:

a) Teilnehmerzahl gesamt,

b) frequentierte Wahlfächer (grob).

30.05. bis

31.05.2013

Intensiv-Vorbereitungstage für teilnehmende Schülerinnen und Schü­ler

kein Unterricht nach Stundentafel; zwei Unterrichtstage für Konsultationsunter­richt und individuelle Vorbereitung

03.06.2013

Schriftliche besondere Leistungsfest­stellung im Fach Deutsch

05.06.2013

Schriftliche besondere Leistungsfest­stellung im Fach Mathematik

06.06. bis 12.07.2013

Blockzeitraum für Unterricht nach Stun­dentafel, Intensiv-Vorbereitungstage und mündliche besondere Leistungs­feststellung

Die Aufteilung des Blockzeitraumes liegt im pädagogischen Ermessen der Schule. Die Schule legt folgende Termine fest:

a) Unterricht nach Stundentafel,

b) Notenschluss für an der besonderen Leis­tungsfeststellung teilnehmende Schülerin­nen und Schüler,

c) Bekanntgabe der Jahresnoten, Noten der schriftlichen Leistungsfeststellung und Gesamtnoten in den Fächern Deutsch und Mathematik und der Jahresnoten in den übrigen Fächern,

d) Abgabe der Anträge auf Änderung des mündlichen Wahlfaches durch die Perso-nensorgeberechtigten,

e) Durchführung von drei Intensiv-Vorbereitungstagen,

f) Durchführung der mündlichen besonderen Leistungsfeststellung und Bekanntgabe der Note sowie Gesamtnote im jeweiligen

Wahlfach,

g) Zeugnisausgabe.

Die Schule entscheidet auch, ob in der Phase der mündlichen Leistungsfeststellung Unter­richt für teilnehmende Schülerinnen und Schüler stattfindet. Unterrichtsfrei für die Teilnehmenden ist in jedem Fall der jeweilige Tag der mündlichen Leistungsfeststellung. Am jeweils unmittelbar vorhergehenden Un­terrichtstag besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht.

 

Zum Erlass des Kultusministeriums

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