Terminplan für die besondere Leistungsfeststellung im Schuljahr 2012/2013
(aus:RdErl. des MK vom 2. 4. 2012 – 24-83213)
Die Schule entscheidet unter Einhaltung der Vorgaben in Nummer 3 des Bezugs-RdErl. über den organisatorischen Ablauf der besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierten Hauptschulabschlusses. Dabei ist der folgende Terminplan zugrunde zu legen:
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Termin |
Ereignis |
Hinweis |
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Die Beratung der potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die Schule kann nur auf der Grundlage prognostizierter Jahresnoten erfolgen. |
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bis
21.05.2013 |
Abgabe der Anträge auf Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung mit Angabe des voraussichtlichen mündlichen Wahlfaches durch die Per-sonensorgeberechtigten |
Die Schule erhält die notwendigen Planungsinformationen hinsichtlich:
a) Teilnehmerzahl gesamt,
b) frequentierte Wahlfächer (grob). |
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30.05. bis
31.05.2013 |
Intensiv-Vorbereitungstage für teilnehmende Schülerinnen und Schüler |
kein Unterricht nach Stundentafel; zwei Unterrichtstage für Konsultationsunterricht und individuelle Vorbereitung |
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03.06.2013 |
Schriftliche besondere Leistungsfeststellung im Fach Deutsch |
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05.06.2013 |
Schriftliche besondere Leistungsfeststellung im Fach Mathematik |
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06.06. bis 12.07.2013 |
Blockzeitraum für Unterricht nach Stundentafel, Intensiv-Vorbereitungstage und mündliche besondere Leistungsfeststellung |
Die Aufteilung des Blockzeitraumes liegt im pädagogischen Ermessen der Schule. Die Schule legt folgende Termine fest:
a) Unterricht nach Stundentafel,
b) Notenschluss für an der besonderen Leistungsfeststellung teilnehmende Schülerinnen und Schüler,
c) Bekanntgabe der Jahresnoten, Noten der schriftlichen Leistungsfeststellung und Gesamtnoten in den Fächern Deutsch und Mathematik und der Jahresnoten in den übrigen Fächern,
d) Abgabe der Anträge auf Änderung des mündlichen Wahlfaches durch die Perso-nensorgeberechtigten,
e) Durchführung von drei Intensiv-Vorbereitungstagen,
f) Durchführung der mündlichen besonderen Leistungsfeststellung und Bekanntgabe der Note sowie Gesamtnote im jeweiligen
Wahlfach,
g) Zeugnisausgabe.
Die Schule entscheidet auch, ob in der Phase der mündlichen Leistungsfeststellung Unterricht für teilnehmende Schülerinnen und Schüler stattfindet. Unterrichtsfrei für die Teilnehmenden ist in jedem Fall der jeweilige Tag der mündlichen Leistungsfeststellung. Am jeweils unmittelbar vorhergehenden Unterrichtstag besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht. |
Zum Erlass des Kultusministeriums
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