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Altersteilzeit stark eingeschränkt für Lehrkräfte, Funktionsstelleninhaberinnen und –inhaber und pädagogische Mitarbeiterinnen

Das Kultusministerium hat mit Wirkung vom 01.04.2012 die Genehmigung von Altersteilzeit geregelt.

Anträge von Lehrkräften und Funktionsstelleninhaberinnen und –inhabern werden vor Vollendung des 60. Lebensjahres abgelehnt. Als Begründung wird auf entgegenstehende dienstliche Gründe verwiesen.

Anträge von Lehrkräften und Funktionsstelleninhaberinnen und –inhabern nach Vollendung des 60. Lebensjahres sollen nur noch im linearen Modell erfolgen. Auch hier wird auf entgegenstehende dienstliche Gründe verwiesen.

Als entgegenstehende dienstliche Gründe werden in erster Linie der entstehende ungedeckte Lehrkräftebedarf ab dem Schuljahr 2013/14 sowie der Bedarf an Funktionsstelleninhaberinnen und –inhabern in den Schulen genannt.

Hintergrund der Rechtslage ist der drohende Lehrermangel ab dem Schuljahr 2013/14, da bis zu diesem Schuljahr eine große Zahl an Lehrkräften in die Ruhephase der Altersteilzeit eintritt. Angesichts der weniger werdenden Lehrerstudenten und des geringen Einstellungskorridors ist im Lehrerbereich ein großer Mangel zu verzeichnen und in den zukünftigen Schuljahren abzusehen.

Anträge von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden vor Vollendung des 60. Lebensjahres abgelehnt. Als Begründung wird auf entgegenstehende dienstliche Gründe verwiesen.

Anträge von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach Vollendung des 60. Lebensjahres sollen nur noch im linearen Modell erfolgen. Auch hier wird auf entgegenstehende dienstliche Gründe verwiesen. Diese dienstlichen Gründe werden auch hier wieder mit einem durch ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst fehlenden Arbeitsvermögen und mit fehlenden Neueinstellungen erklärt.

Der Verband Bildung und Erziehung rät allen Lehrkräften und Funktionsstelleninhaberinnen und –inhabern im Falle der Gewährung eines Antrages auf Altersteilzeit nach dem 60. Lebensjahr, über den Rechtsweg eine Möglichkeit des Einstiegs in das Blockmodell anzustreben.

Der Verband Bildung und Erziehung empfiehlt allen interessierten Kolleginnen und Kollegen einen Antrag auf Altersteilzeit zu stellen.

VBE-Landesvorstand

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